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BGH, 12.12.1989 - X ZR 15/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit einer auf dem Stand der Technik beruhenden Lehre - Voraussetzungen für die Bewertung einer Leistung als erfinderisch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 594
- GRUR 1990, 596
- GRUR 1991, 517
Wird zitiert von ... (5)
- BPatG, 10.05.2004 - 20 W (pat) 314/02 Als Beleg für diese Schlussfolgerung weisen die Gründe auf eine Reihe von BGH-Entscheidungen (GRUR 1987, 351 (353) - Mauerkasten II, GRUR 1990, 594 (596) - Computerträger, GRUR 1991, 120 (121) - Elastische Bandage, GRUR 1994, 36 - Messventil) hin, nach denen für technische Merkmalskombinationen das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit verneint wurde, weil die zugrunde liegenden Leistungen auf kaufmännischen Überlegungen beruhten, nicht dagegen auf einer über das konstruktivhandwerkliche Können des Durchschnittsfachmanns hinausgehenden Leistung.
- BGH, 11.05.1993 - X ZR 104/90
Erfinderische Tätigkeit - Meßventil
Ein auf solchen Umständen beruhender wirtschaftlicher Erfolg (Markterfolg) kann nicht als Indiz für eine erfinderische Leistung herangezogen werden, weil er nicht auf technischen Ursachen beruht (BGH GRUR 1990, 594 [BGH 12.12.1989 - X ZR 15/87] - "Computerträger"; BGH GRUR 1953, 438). - BPatG, 29.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
Technische Bedeutung eines beanspruchten Erfindungsgegenstands aus dem Bereich …
In seiner Entscheidung "Computerträger" (GRUR 1990, 594 [596]) hat der BGH ausgeführt, die Vorgaben entsprechend den büroorganisatorischen Erfordernissen zu erkennen und sie in brauchbaren und preiswerten Erzeugnissen zu realisieren, sei in erster Linie ein wirtschaftliches Problem, das mit der jeweiligen Lage auf dem einschlägigen Markt zusammenhänge. - BPatG, 09.04.2002 - 20 W (pat) 38/00 In seiner Entscheidung "Computerträger" (GRUR 1990, 594 [596]) hat der BGH ausgeführt, die Vorgaben entsprechend den büroorganisatorischen Erfordernissen zu erkennen und sie in brauchbaren und preiswerten Erzeugnissen zu realisieren, sei in erster Linie ein wirtschaftliches Problem, das mit der jeweiligen Lage auf dem einschlägigen Markt zusammenhänge.
- BPatG, 10.01.2002 - 2 Ni 41/00 Dieser wirtschaftliche Erfolg beruht auf der von der Beklagten vor den Mitbewerbern richtig getroffenen Einschätzung der Marktchancen von diebstahlgeschützten Geldkassetten nach Anspruch 1. Eine solche zutreffende Beurteilung der Chancen am Markt ist jedoch kein technisches, sondern ein wirtschaftliches Verdienst (BGH in GRUR 1990, 594 "Computerträger").